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Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: 03.02.2014

I. Zahlungsmodalitäten – Veranstaltungen

  1. Mit Vertragsabschluss leistet der Kunde eine Anzahlung von 50% auf die im Vertrag vereinbarten Leistungen. Die Depositzahlung erfolgt zur garantierten Absicherung der zugehörigen Reservierung.
  2. Alle Rechnungen der Veranstaltungsagentur sind ohne Abzug zur Zahlung fällig. In jedem Fall kann die Veranstaltungsagentur eine Vorauszahlung gemäß der genannten Bedingungen verlangen. Bei Überschreitung der vorgenannten Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug, ohne, dass es einer Mahnung bedarf.
  3. Ab Verzugseintritt ist die Veranstaltungsagentur berechtigt Verzugszinsen in Höhe von: 5% bei Privatpersonen und 8% bei juristischen Personen (Firmen) über dem jeweiligen Basiszinssatz bzw. dem entsprechenden Nachfolgezinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.
  4. Für Mahnungen, die nach Verzugseintritt erfolgen, kann in jedem Einzelfall eine Mahngebühr von 5,00€(Inlandskunden) und 10,00€ (Auslandskunden) verlangt werden.
  5. Stornierungsbedingungen
  6. Komplettstornierungen der Leistung (mit beidseitiger Rücktrittsmöglichkeit vom Vertrag) ist kostenfrei möglich bis 6 Wochen vor Leistungserbringungstermin.
  7. Bei einer Stornierung 42-30 Tage vor Veranstaltung Berechnung von 20% (in Bezug auf die Restsumme) der Veranstaltungssumme.
  8. Bei einer Stornierung 29-20 Tage vor Veranstaltung Berechnung von 40% (in Bezug auf die Restsumme) der Veranstaltungssumme.
  9. Bei einer Stornierung 19-10 Tage vor Veranstaltung Berechnung von 60% (in Bezug auf die Restsumme) der Veranstaltungssumme.
  10. Bei einer Stornierung weniger als 10 Tage vor Veranstaltung Berechnung von 80% (in Bezug auf die Restsumme) der Veranstaltungssumme.
  11. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Veranstaltungsagentur aufrechnen oder mindern.

III. Änderung der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

  1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl ist bis 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn um max. 10% möglich. Andernfalls gilt mindestens die vertraglich vereinbarte Anzahl als Berechnungsgrundlage oder bei mehr Gästen die tatsächliche Anzahl. Eine Veränderung der Teilnehmerzahl berechtigt die Veranstaltungsagentur unter Information des Kunden organisatorische Anpassungen vorzunehmen.
  2. Die Änderung der Veranstaltungszeit ist mit der Veranstaltungsagentur abzustimmen und kann bei Überschreitung angemessen in Rechnung gestellt werden.
  3. Die Veranstaltungsdurchführung unterliegt in erster Linie der Sicherheit von Mensch und Material. Sollte die Durchführung aufgrund höherer Gewalt durch äußere Umstände (Sturm, Hochwasser, Ausfall Dienstleister, maschinelles Versagen) nicht gewährleistet werden können, bemüht sich der Veranstalter um eine Alternativveranstaltung in Abstimmung mit dem Kunden.